Tierhaftpflicht: Unverzichtbar für den Halter von Hunden

Hunde Haftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist unverzichtbar für Halter von Hunden, Pferden sowie weiteren Großtieren. Denn Tierbesitzer müssen in voller Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihr Tier verursacht, aufkommen. Lediglich Kleintierhalter erhalten eine Kostenübernahme seitens ihrer Privathaftpflichtversicherung.

Die übrigen Tierbesitzer müssen sich nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung verantworten. Sie haften auch dann mit ihrem gesamten Vermögen, wenn sie den Nachweis des Unverschuldens erbringen.

Die oftmals gravierend hohen Schäden haben häufig eine lebenslange Zahlung zur Folge. Der finanzielle Ruin des Tierhalters lässt sich in vielen Fällen nicht mehr abwenden. Demzufolge sollte jeder verantwortungsvolle Tierhalter eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen.

Haftpflichtversicherungen unterteilen sich folgendermaßen:

Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde:

In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Niedersachsen muss jeder Hundehalter eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließen. Die übrigen Bundesländer verpflichten lediglich Besitzer gefährlicher Hunderassen zum Versicherungs-Abschluss.

Dennoch sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht-Versicherung besitzen. Diese übernimmt generell Schäden, die der Hund verursacht. Dazu gehören beispielsweise Bissverletzungen oder durch das Tier ausgelöste Verkehrsunfall-Schäden.

Die Beitragshöhe ist variabel. Sie richtet sich nach Versicherungsgesellschaft, Hunderasse, Anzahl der Hunde, Selbstbeteiligungshöhe und Deckungsumfang. Für Kampfhund-Besitzer erweist sich ein Versicherungsabschluss oftmals problematisch. Viele Anbieter schließen gefährliche Hunderassen vom Versicherungsschutz aus.

Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde/Großtiere:

Es besteht keine Versicherungspflicht für Pferde- und Großtierhalter. Jedoch besitzen diese Tierarten ein enormes Gefahrenpotenzial. Die Schadenshöhe ist häufig immens hoch. Kommen Personenschäden hinzu, kann sie erhebliche Ausmaße erreichen. Eine hinreichend hohe Deckungssumme ist demzufolge unerlässlich. Reitet der Besitzer nicht ausschließlich selbst das Pferd, muss eine Reitbeteiligung vertraglich berücksichtigt werden.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kostendeckung und sorgt dafür, dass berechtigte Ansprüche und verursachte Schäden ausgeglichen werden. Weiterhin wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche Dritter ab, notfalls mit gerichtlicher Hilfe. Versicherungsumfang und Beitragsleistungen sind abhängig von den jeweiligen Versicherungs-Tarifen.

Jedoch stehen die erschwinglichen Beiträge in keiner Relation zum teilweise enormen Kostenaufwand, den Tierhalter im Schadensfall erbringen müssten. Beim Abschluss sogenannter Kombipakete, beispielsweise einer Tierhalterhaftpflicht- und Operationsversicherung, gewähren viele Versicherungen Beitrags-Rabatte.

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